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Neue Preise für Kunden in der Grundversorgung und bei den Sondertarifen ab 01.01.2023

Die Beschaffungspreise für Strom und Gas bleiben auf einem hohen Niveau, eine Änderung der weltpolitischen Lage ist derzeit nicht absehbar. Die Stadtwerke Dinslaken als Grundversorger kaufen langfristig für ihre Bestandskunden die Energie ein. Dies ist einer der Gründe, warum sowohl der Strom- als auch der Gaspreis für Dinslaken bisher im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sehr niedrig gehalten werden konnte. Doch auch bei den Stadtwerken Dinslaken führen die anhaltend hohen Preise an den Energiemärkten im kommenden Jahr zu einer deutlichen Beschaffungskostensteigerung für Strom und Gas. Neben den Beschaffungskosten steigen auch die Entgelte für Netznutzung und es erhöhen sich einige Umlagen beim Strompreis.

Aus diesem Grund sehen sich die Stadtwerke Dinslaken gezwungen, sowohl in der Grundversorgung als auch bei den Sondertarifen Preisanpassungen vorzunehmen. Diese treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Der Servicepreis im Tarif DINbasis Gas beträgt aufgrund der befristeten Umsatzsteuersenkung aktuell 107,90 € jährlich. Der Arbeitspreis DINbasis Gas steigt von 7,50 Cent auf 12,34 Cent brutto pro Kilowattstunde.

Der Servicepreis im Tarif DINbasis Strom steigt aufgrund des gestiegenen Grundpreises für die Netznutzung auf 154 € jährlich. Der Arbeitspreis DINbasis Strom steigt von 26,37 auf 44,58 Cent pro Kilowattstunde.

Die Tarife DINGas+ bzw. DINStrom+ werden entsprechend angepasst. Die Kunden werden in diesen Tarifen wie auch die grundversorgten Kunden in einem persönlichen Anschreiben über die Preisanpassung informiert.

Im Vergleich zu den Preisen anderer Grundversorger bleiben die Preise der Stadtwerke Dinslaken weiterhin günstig. Die Preise bewegen sich annähernd im Rahmen der von der Bundesregierung avisierten Gaspreis- bzw. Strompreisdeckelung. Wie die Abwicklung der Deckelung vorgenommen werden soll, ist derzeit noch unklar.

Klar ist aber, dass im Rahmen der Soforthilfe bei Gas und Fernwärme die Dezemberzahlung vom Bund übernommen wird. Bei Kunden mit einem SEPA-Lastschriftmandat wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Kunden, die separat überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können den Dezemberabschlag einbehalten bzw. den Dauerauftrag aussetzen. Überzahlungen werden von den Stadtwerken Dinslaken bzw. der Fernwärmeversorgung Niederrhein mit der Jahresabrechnung erstattet.

Bei Mietern, die die Energiekosten im Rahmen Ihrer Nebenkosten an den Vermieter zahlen, wird die Soforthilfe vom Vermieter bei der Endabrechnung berücksichtigt. Weitere Informationen.