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Der Wind weht, doch die Windräder stehen still

Wie kann das sein?

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist die Voraussetzung für eine effektive Klimawende. Emissionsfreie Windenergieanlagen prägen mittlerweile in vielen Regionen das Landschaftsbild. Aufmerksame Beobachter wundern sich aber oft, warum die Rotorblätter sich nicht drehen, obwohl doch der Wind gerade stark weht. Stillstandszeiten von Windenergieanlagen können verschiedene Gründe haben:

1.    Artenschutz
Schon während der Planungs- und Genehmigungsphase einer Windenergieanlage, spielt das Thema Artenschutz eine wichtige Rolle, denn die Rotorblätter sind für Vögel und Fledermäuse eine große Gefahr. Bei einem Zusammenstoß oder durch das sog. Barotrauma, welches durch Druckunterschiede der Rotorblätter ausgelöst wird, besteht erhöhte Lebensgefahr für die Tiere. Deshalb können zu Jagd-, Mahd- oder Brutzeiten bestimmter Fledermaus- und Vogelarten die WEA abgeschaltet werden.
 
2.    Windgeschwindigkeiten
Die Windenergieanlagen erzeugen erst ab einer Windgeschwindigkeit von etwa 3 Meter pro Sekunde elektrische Energie. Mit zunehmendem Wind erhöht sich die Leistung der Anlage, bei einer Verdopplung der Windgeschwindigkeit kommt es zu einer Verachtfachung der Leistung. Sobald die Nennleistung erreicht ist, werden die Rotorblätter aus dem Wind gedreht, um den Generator nicht zu überlasten. Ab Windgeschwindigkeiten von etwa 25 bis 30 m/s müssen WEA abgeschaltet werden, um Sturmschäden durch mechanische Überlastung zu vermeiden.
 
3.    Netzmanagement
Die gleichmäßige Auslastung des Stromnetzes spielt eine wichtige Rolle. An stark windigen Tagen wird zum Beispiel manchmal mehr Strom produziert als gleichzeitig verbraucht wird. In diesem Fall muss die Leistung von Energieerzeugern heruntergefahren werden. Vorrangig werden fossile Kraftwerke gedrosselt, erst danach darf die Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien durch die Netzbetreiber heruntergefahren werden und die Rotorblätter werden wie in Punkt 2 beschrieben aus dem Wind gedreht.
 
4.    Flugsicherheit
In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass eine nahegelegene Flugradarstation, z.B. zur Überwachung militärischer Tieffluggebiete, durch die Bewegung der Rotorblätter beeinträchtigt wird. In diesen Fällen muss die Anlage nach Aufforderung abgeschaltet werden.
 
5.    Arbeiten an der Anlage
Auch Windenergieanlagen müssen in regelmäßigen Abständen  gewartet werden und werden dafür abgeschaltet. Störungen können natürlich trotzdem immer wieder mal auftreten. Oft lassen sich die Fehler aus der Ferne beheben, sollte das nicht der Fall sein, müssen Service-Techniker vor Ort eingesetzt werden. Auch hierfür muss die Windenergieanlage heruntergefahren werden.

6.    Eiswurf
Durch kalte und feuchte Witterung kann es passieren, dass sich Eismassen an den Rotorblättern ansammelt und beim Drehen abgeworfen werden. Diese herumfliegenden Eismassen stellen eine Gefahr in der näheren Umgebung dar. Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs müssen Windenergieanlagen mit Eiserkennungssystemen ausgestattet werden, durch die im Bedarfsfall die Anlage abgeschaltet wird. Teilweise können Rotorblattheizungen eingesetzt werden, um eine Abschaltung zu vermeiden.
 
7.    Schattenwurf
Abhängig von der Größe der Windenergieanlage, dem Sonnenstand und der Wetterlage erzeugen die Rotorblätter der Anlage einen periodischen Schattenwurf, der für Anwohner zu einer optischen Beeinträchtigung führen kann. Laut Gesetz sind diese Immissionen für ein betroffenes Gebäude auf ein Maximum von 30 Minuten pro Tag und 8 Stunden pro Jahr zu begrenzen. Bei Überschreitung der Richtwerte wird die Anlage so lange automatisch abgeschaltet.