Meine Stromrechnung - einfach erklärt
1. Die Rechnungsanschrift und die Verbrauchsstelle müssen nicht identisch sein. Über diese Adresse informieren wir Sie über unsere Angebote und Abrechnungen.
2. Das Vertragskonto benötigen wir zur Identifikation. Hier werden Ihre Kundendaten, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge erfasst. In der Regel hat jeder Kunde für jede Lieferadresse jeweils ein Vertragskonto. Hierunter können verschiedene Verträge für Strom, Gas und Wasser zusammengefasst sein.
3. Die Verbrauchsstelle entspricht der Lieferadresse, hier stellen wird Ihnen unseren Strom zur Verfügung. Diese kann von der o.g. Anschrift abweichen.
4. Hier wird Ihr aktuelles Tarif-Modell abgebildet. Das ist der Name des Produktes, welches Sie von uns beziehen.
5. Dieser Betrag zeigt, die auf Basis Ihres Verbrauchs angefallenen Kosten und berechnet sich wie folgt: Stromkosten=
(ct/kWh x Verbrauch) + Grundpreis.
Siehe auch Nr. 12 und 13
6. In dieser Summe stecken alle Abschläge, die Sie im Abrechnungsjahr geleistet haben, außerdem alle sonstigen Zahlungen.
7. Die angefallenen Kosten subtrahiert mit Ihren geleisteten Zahlungen ergibt den Rechnungsbetrag. Dieser wird Ihnen als Guthaben oder Forderung angegeben.
8. Auf Basis Ihres aktuellen Verbrauchs wird von unserem Abrechnungssystem ein neuer Abschlag für 11 Monate berechnet. Im Januar werden grundsätzlich keine Abschlagsforderungen hinterlegt. Der Abschlagsbetrag kann auf Ihren Wunsch individuell angepasst werden. Die Abschlagsforderung können Sie durch einen Dauerauftrag oder ein Sepa-Lastschriftmandat ausgleichen. Nutzen Sie dazu gerne unser Online-Formular "Änderung der Bankverbindung" oder das Kontaktformular.
9. Die Marktlokation ist eine eindeutige und individuelle Kennzeichnung der Stelle, an der Strom aus dem Netz entnommen wird. Die Nummer wird ausschließlich einem Entnahmepunkt zugewiesen.
10. Die Messlokation ist eine eindeutige und individuelle Kennzeichnung der Stelle, an dem die Energie gemessen wird. Darüber hinaus enthält sie Angaben zum Land und dem zuständigen Netzbetreiber.
11. Die Zählernummer wird auf jedem Gerät abgebildet und dient der Identifikation und Zuordnung bei mehreren Wohnungseinheiten.
12. An dieser Stelle ergibt sich Ihr Verbrauch für die vergangene Abrechnungsperiode. Er lässt sich aus der Differenz von Zählerstand alt und Zählerstand neu berechnen. Der Verbrauch ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer Energiekosten.
13. Der Servicepreis ist eine jährliche Pauschale, welche sich aus verbrauchsunabhängigen Kosten zusammensetzt, wie Messstellenbetrieb und Grundpreis für die Netznutzung. Die Wirkarbeit ist der Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie und setzt sich aus verschiedenen, teils staatlich veranschlagten, Komponenten zusammen. Mehr dazu hier
Bei Doppeltarifzählern gibt es jeweils einen Preis für die Wirkarbeit HT (Haupttarif) und einen Preis für die Wirkarbeit NT (Nebentarif).
14. Hier finden Sie den aktuell gültigen Steuersatz. Als ein Baustein zur schnellen Corona-Hilfe hat die Bundesregierung beschlossen, den Mehrwertsteuersatz ab 1. Juli 2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % zu senken. Für Ihre Jahresabrechnung veranschlagen wir für das ganze Abrechnungsjahr 2020 nur einen Steuersatz von 16 %.
15. Die Netznutzungsentgelte umfassen neben den verbrauchsabhängigen staatlich veranschlagten Abgaben auch verbrauchsunabhängige Kosten wie bspw. für den Messstellenbetrieb oder den Grundpreis für die Netznutzung. Hierunter fallen Kosten für den Ein- und Ausbau der Stromzähler, sowie für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Netzinfrastruktur.