DINheiz Strom - günstige Grundversorgung für Speicherheizungen und Wärmepumpen
DINheiz Strom gibt es für Speicherheizungen mit Ein- und Zweitarifzählern sowie für Wärmepumpen.
Ein Eintarifzähler ist ein Zähler, welcher nur ein Zählwerk besitzt. Der gesamte Energieverbrauch wird hierüber gemessen. Damit bezahlen Sie für den gesamten erfassten Stromverbrauch auch denselben Preis je Kilowattstunde. Bei einem Eintarifzähler gibt es also auch nur eine Verbrauchszahl, die Sie bei der Ablesung angeben müssen.
Der Zweitarifzähler erfasst den Energieverbrauch auf zwei getrennten Zählwerken. Tagsüber wird zum Hochtarif (HT) und nachts zum Niedertarif (NT) abgerechnet. Bei einem Zweitarifzähler gibt es demnach zwei Verbrauchszahlen, die Sie bei der Ablesung angeben müssen.
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Erläuterungen
*) Verbrauchsabhängige Preise (Bruttopreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19%) in Cent/kWh enthalten:
- Belastung aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien wird ab Januar 2023 auf Dauer gemäß den gesetzlichen Vorgaben in § 118 Abs. 37 bis Abs. 40 EnWG auf 0,00 Cent/kWh gesetzt bzw. abgeschafft.
- Belastung aus dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) (zzt. 0,357 Cent/kWh)
- Sonderkundenumlage gemäß § 19 NEV (zzt. 0,378 Cent/kWh)
- Umlage für abschaltbare Lasten gemäß §18 AbLaV (zzt. 0,000 Cent/kWh)
- „Offshore-Netzumlage“ gemäß § 17a ff. EnWG (zzt. 0,591 Cent/kWh)
- den Regelsatz der Stromsteuer (zzt. 2,050 Cent/kWh)
- Konzessionsabgabe ( zzt. 1,590 Cent/kWh bzw. 0,610 Cent/kWh)
