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Privatkunden

Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten* für Trinkwasser

Baukostenzuschuß für Wohnhäuser

(§ 9 Abs. 5 AVB WasserV)   Netto Brutto**
Für einen Neuanschluss bis 3 Wohneinheiten 971,00 1.038,97
je weitere Wohneinheit 306,00 327,42
für Erweiterungen bis 3 Wohneinheiten 511,00 546,77
je weitere Wohneinheit 153,00 163,71

Baukostenzuschuß für gewerbliche Abnehmer

(§ 9 Abs. 5 AVB WasserV)   Netto Brutto**
Für einen Neuanschluss mit einer Leistung bis 5 m³/h 971,00 1.038,97
je weitere angefangene 1 m³/h Leistung 306,00 327,42
für Erweiterungen mit einer Leistung bis 5 m³/h 511,00 546,77
je weitere angefangene 1 m³/h Leistung 153,00 163,71

Hausanschlußkosten für Wohnhäuser und gewerbliche Abnehmer

(§ 10 Abs. 4 AVB WasserV)   Netto Brutto**
Anschlüsse bis 15 m Anschlußlänge 766,00 819,62
je weiterer Meter 61,00 65,27

Die Berechnung der Anschlußlänge erfolgt ab Straßenmitte.

Bei einer besonderen Auslegung der Anschlußleitung aufgrund zwingender Vorschriften (z.B. Löschwasser), werden die Hausanschlußkosten entsprechend den technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen berechnet.

Sonstige Entgelte

Erläuterungen:

*) Nach der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVB WasserV)" vom 20. Juni 1980, den ergänzenden Wasserversorgungsbedingungen der Stadtwerke Dinslaken GmbH und des Technischen Merkblattes der Stadtwerke Dinslaken GmbH (Stand: März 1996).
**) Derzeit beträgt der gesetzliche Mehrwertsteuersatz für Wasserlieferungen 7% und für sonstige Leistungen 19%. Preisangabe teilweise gerundet.