24-Stunden-Lieferantenwechsel: Das sollten Sie wissen!

Ab 6. Juni sind An- und Abmeldungen rückwirkend nicht mehr möglich

Den Wechsel von einem Stromversorger zum anderen bezeichnet man als Lieferantenwechsel. Der am 06. Juni 2025 in Kraft tretende neue Prozess – der 24-Stunden-Lieferantenwechsel – soll hierbei die Abläufe zwischen den verschiedenen Marktakteuren beschleunigen. Die Bundesnetzagentur setzt damit eine EU-Richtlinie um, die den Stromanbieterwechsel für Verbraucher vereinfachen soll.

Beschleunigt wird hier vor allem der Austausch von Informationen zwischen den betroffenen Marktakteuren. Denn konkret befinden sich neben dem bisherigen Stromversorger und dem neuen Stromversorger auch der zuständige Netzbetreiber sowie der zuständige Messstellenbetreiber im Austausch. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel stellt sicher, dass dieser technische Lieferantenwechselprozess werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein soll. 

Wichtig: Ungeachtet des beschleunigten Prozesses, der mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel einhergeht, gelten die jeweils gültigen Laufzeiten oder Kündigungsfristen des Stromliefervertrages, über den Sie aktuell Energie beziehen.

junges Pärchen schaut sich Unterlagen an
Junges Pärchen inmitten von Umzugskartons

An-, Um und Abmeldungen künftig im voraus anmelden!

Die Änderung betrifft auch alle, die neu zuziehen, umziehen oder die Versorgung aufgrund eines Wegzugs oder Aufgabe der Wohnung abmelden möchten. Die An- bzw. Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich. Das bedeutet, dass Sie sich im Falle eines Umzuges rechtzeitig vor Ihrem Umzug um die Anmeldung der neuen bzw. Abmeldung der alten Wohnung kümmern sollten, denn eine rückwirkende An- oder Abmeldung wird mit der Änderung im Lieferantenwechsel nicht mehr möglich sein. Wir empfehlen: Melden Sie sich 14 Tage vor dem Datum Ihrer Wohnungsübergabe bei Ihrem Stromversorger, um Ihre neue Wohnung an- und die alte Wohnung abzumelden. Damit sind Sie bestens vorbereitet und verpassen keine Fristen. Die Zählerstandsübergabe erfolgt dann am Tag des Ein- bzw- Auszugs nach Schlüsselübergabe.

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