Gewerblicher Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) hat nichts mit den Stadtwerken Dinslaken zu tun
An Wechsel des Messstellenbetreibers gekoppelt
Unter den Werbesendungen, die in Dinslaken regelmäßig ins Haus flattern, finden Anwohner derzeit auch Anschreiben eines gewerblichen Anbieters von Smart Metern. Ein solcher Einbau intelligenter Messsysteme ist vor allem für diejenigen interessant, die in einen flexiblen Stromtarif wechseln möchten. Die Stadtwerke Dinslaken möchten aber in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass sie selbst keine gewerblichen Anbieter zum Austausch von Stromzählern beauftragt haben, zumal diese immer an einen Wechsel des Messstellenbetreibers gekoppelt sind.

Für den gesetzlichen Smart-Meter-Roll-out sind die Stadtwerke Dinslaken zuständig
Was aber hat es überhaupt mit den intelligenten Messsystemen auf sich? Im Rahmen der Energiewende sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum Jahr 2032 mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein. Wer eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von über sieben Kilowatt (kW) betreibt, Wärmepumpen oder Wallboxen mit einer Anschlussleistung von 4,2 kW oder mehr nutzt oder im Haushalt mehr als 6.000 kWh Strom im Jahr verbraucht, wird mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. In Dinslaken sind die Stadtwerke Dinslaken für diesen gesetzlichen Smart-Meter-Roll-out zuständig. Dabei handelt es sich um eine Serviceleistung für die RheinNetz GmbH, Pächterin des Stromnetzes der Stadtwerke Dinslaken, Netzbetreiberin und grundzuständige Messstellenbetreiberin hier vor Ort.
Der Einbau intelligenter Messsysteme ist mit höheren Folgekosten verbunden
Natürlich können sich Stromkunden von den Stadtwerken Dinslaken, oder auch einem anderen gewerblichen Anbieter, ein intelligentes Messsystem (iMS) einbauen lassen, wenn keine gesetzliche Pflicht dafür besteht. Mit dem Einbau eines intelligenten Messsystems ist es allerdings nicht getan: Der Betrieb von intelligenten Messsystemen ist mit höheren Folgekosten verbunden, die die jeweiligen Messstellenbetreiber, gedeckelt vom Gesetzgeber, als jährliche Grundgebühren an die Endverbraucher weitergeben.
Weitere Informationen zum Thema unter www.rheinnetz.de.
