Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen – so sparen Sie bares Geld
Ein zentraler Bestandteil der Energiewende ist die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors. Immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeicher werden in privaten Haushalten installiert, was die Stromnetze vor Herausforderungen stellt. Zum einen beanspruchen diese Arten von Verbrauchsanlagen das Netz wegen ihrer hohen Leistung stärker als die meisten anderen Haushaltsgeräte. Zum anderen kommen viele von ihnen oftmals zur selben Zeit zum Einsatz – etwa abends, wenn zeitgleich viele E-Autos geladen werden. Beide Faktoren zusammen können zu Engpässen und damit kritischen Situationen im Verteilungsnetz führen. Schwankende Stromeinspeisungen durch Wind- und Sonnenenergie sowie steigende Stromverbräuche erhöhen die Gefahr von temporären Netzüberlastungen. Um dem entgegenzuwirken, darf der Netzbetreiber die Leistung von Verbrauchseinrichtungen bis auf 4,2 kW drosseln. Für dieses Recht reduziert er für die betreffenden Verbrauchseinrichtungen dauerhaft das Netzentgelt – unabhängig davon, ob er die Leistungsdrosselung tatsächlich vornimmt. Die gesetzliche Basis dafür ist im § 14 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt.
Der § 14a EnWG: Ihr Spar-Bonus für steuerbare Geräte
Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte Anlagen mit mehr als 4,2 kW Leistung (z. B. Wärmepumpen, private Ladestationen, Klimageräte oder Batteriespeicher) steuerbar sein.
Drei Wege zu Ihrer Ersparnis (Die Module)
Modul 1 (Pauschale): Das einfachste Modell. Sie erhalten eine feste jährliche Pauschale, die direkt mit Ihrer Stromrechnung verrechnet wird.
Modul 2 (Prozentual): Ideal bei hohem Verbrauch. Voraussetzung ist ein separater Zähler für die steuerbare Verbrauchsanlage. Hier wird der Netzarbeitspreis pro Kilowattstunde um ca. 60 % gesenkt und der Netz-Grundpreis entfällt.
Modul 3 (zeitvariabel): Kombinierbar mit Modul 1. Wenn Sie über ein intelligentes Messsystem verfügen, zahlen Sie je nach Tageszeit unterschiedliche Entgelte. Wer netzdienlich (z. B. nachts) lädt, spart zusätzlich
Gut zu wissen für Altbestände: Wurde Ihre Wärmepumpe vor 2024 eingebaut? Sie können diese freiwillig für die Steuerung anmelden und so ebenfalls von den vergünstigten Entgelten profitieren.
Der § 22 EnFG: Extra-Bonus für Wärmepumpen
Zusätzlich zur Netzentgeltreduzierung gibt es eine spezielle Förderung für Wärmepumpen-Strom. Wenn Ihre Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt verfügt, können zwei staatliche Umlagen komplett entfallen:
KWKG-Umlage (auf 0,00 Cent gesetzt)
Offshore-Netzumlage (auf 0,00 Cent gesetzt)
Stellen Sie dafür einen betreffenden Antrag bei Ihrem Stromlieferanten – als Kunde der Stadtwerke Dinslaken also bei uns. Wichtig: Der Antrag muss bis zum 28. Februar des Folgejahres bei uns gestellt werden.
Schritt für Schritt: So sichern Sie sich die Vergünstigung in Dinslaken
Installation: Ihr Installateur baut die Anlage ein und bereitet sie für die Steuerung vor. Gegebenenfalls muss er hierfür eine Anschlussanfrage stellen. Formular: Anschlussanfrage Strom
Abrechnung Module: Die Informationen zu den Modulen sendet der Netzbetreiber automatisch über die Marktkommunikation an den Versorger. Als Kunde der Stadtwerke Dinslaken kümmern wir uns um Ihre Ersparnis in der Jahresabrechnung. Für alle Module muss das Formular Vereinbarung über steuerbare Verbrauchseinrichtungen sowie das entsprechende Datenblatt der Anlage eingereicht werden. Sollte es einen dritten Messstellenbetreiber geben, muss dies unbedingt in der Vereinbarung angegeben werden. Für Modul 2 ist ein separater Zähler notwendig, für Modell 3 muss dies darüber hinaus ein intelligentes Messsystem sein. Hierzu reichen Sie zusätzlich das Formular Inbetriebsetzung Strom ein. Alle benötigten Formulare und Dokumente finden Sie auch hier.
Abrechnung Extra-Bonus: Der Extra-Bonus muss jedes Jahr neu bis spätestens 28. Februar des Folgejahres beim Versorger beantragt werden. Dies erfolgt bei den Stadtwerken Dinslaken über dieses Formular.