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FAQ – häufig gestellte Fragen und Antworten

Willkommen im Anleger-Bereich der Stadtwerke. Um Ihnen die Orientierung zu unserer aktuellen Anleihe so einfach wie möglich zu machen, haben wir hier die wichtigsten Fragen und Antworten übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Ob Informationen zur Funktionsweise, zu den Konditionen, den Zeichnungsfristen, zur Verzinsung oder zur Abwicklung am Ende der Laufzeit: Nachfolgend finden Sie schnelle und transparente Antworten auf alle wesentlichen Details Ihres Investments.

Was ist eine Inhaberschuldverschreibung?

Eine Inhaberschuldverschreibung („Anleihe“, „festverzinsliches Wertpapier“) ist ein Wertpapier, das Ihre Forderung gegenüber den Stadtwerken Dinslaken auf die jährliche Zinszahlung und Rückzahlung des Kapitalbetrags am Ende der Laufzeit verbrieft.

Es handelt sich um ein Inhaberpapier, d. h., der Eigentümer der Urkunde wird in der Urkunde nicht namentlich benannt. Rechte aus der Urkunde kann grundsätzlich jeder geltend machen, der im Besitz der Urkunde ist. Deshalb ist es besonders wichtig, für die sichere Verwahrung der Urkunde Sorge zu tragen.

Welchen Nachweis bekomme ich über meine Anlage?

Der Zeichner erhält eine Kopie der im Termin ausgefüllten Unterlagen sowie nach erfolgtem Zahlungseingang eine Urkunde als Nachweis über die Zeichnung.

Wie bekomme ich meine Urkunde?

Wir stellen die Urkunden ab dem Emissionstermin (01.01.2027) gegen Überweisung des Zeichnungsbetrags aus. Die Urkunde können Sie im Januar 2027 in unserem Kundencenter abholen. Wenn die Urkunde im Januar 2027 nicht abgeholt wird, wird Ihnen die Urkunde gegen Entgelt auf dem Postweg zugestellt (Porto als Abzug von Zinszahlung).

Erhalte ich Stimmrechte o. Ä. in der Gesellschaft mit der Zeichnung?

Nein. Mit der Inhaberschuldverschreibung sind keine Stimmrechte, Mitspracherechte, Geschäftsführungsbefugnisse oder Teilnahmen an Gremiensitzungen verbunden. Das ist ganz typisch für Anlageformen dieser Art. Sie unterscheiden sich damit von Aktien und anderen Gesellschaftsanteilen.

Wo und wie kann ich die Schuldverschreibung erwerben?

Die Zeichnung der Inhaberschuldverschreibung ist – nach vorheriger Terminvereinbarung – an unserem Firmensitz, Gerhard-Malina-Str. 1 in Dinslaken, im Zeitraum vom 9. November bis 31. Dezember 2026 möglich. Wir behalten uns vor, die Zeichnungsphase vorzeitig zu beenden, wenn der Emissionsbetrag vollständig platziert ist. Mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins sowie anschließender Einzahlung des Zeichnungsbetrags auf unser Konto wird der Zeichnungsvorgang abgeschlossen.

Muss ich bestimmte Eigenschaften mitbringen, um eine Zeichnung zu tätigen?

Einzige Bedingung für die Zeichnung ist ein Stromvertrag zwischen Ihnen und den Stadtwerken Dinslaken.

Kann ich heute noch Stromkunde werden, um zeichnungsberechtigt zu sein?

Ja, selbstverständlich können Sie nach Abschluss eines Stromliefervertrags mit den Stadtwerken Dinslaken auch an der Emission teilnehmen.

Was passiert, wenn ich eine Schuldverschreibung erwerbe und im Anschluss (sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt) meinen Vertrag als Stromkunde kündige?

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Stromvertrag mit den Stadtwerken Dinslaken kündigen, so behalten wir uns das Recht vor, von unserem Kündigungsrecht im Hinblick auf Ihre Schuldverschreibung Gebrauch zu machen. Bei Ausübung des Kündigungsrechts wird der Anlagebetrag zum nächsten Jahresende zurückbezahlt. Ihren Zinsanspruch für das laufende Jahr verlieren Sie dabei nicht. Auch ist die Kündigung der Schuldverschreibung kein Automatismus, sondern steht dann im Ermessen der Stadtwerke.

Ist eine Bareinzahlung des Anlagebetrags möglich?

Leider nein. Für die ordentliche Abwicklung des Zuteilungsprozesses ist die Überweisung auf das Emissionskonto der Stadtwerke erforderlich.

Welche Informationen benötige ich für die Einzahlung?

Alle Informationen zum Überweisungsprozess, insbesondere das Emissionskonto der Stadtwerke, finden Sie auf dem Zeichnungsbeleg, den Sie mit Ihrer Zeichnung bei uns erhalten. Als Verwendungszweck nutzen Sie bitte „DHE Anleihe“ – KEIN Vertragskonto!

Welche Informationen benötigen die Stadtwerke Dinslaken für die Zeichnung?

Alle erforderlichen Informationen, die wir von Ihnen benötigen, werden auf dem Zeichnungsbeleg festgehalten. Das sind insbesondere Ihre Strom-Vertragskontonummer bei den Stadtwerken Dinslaken, Ihre Steueridentifikationsnummer (11-stellig) und Religionszugehörigkeit (für die Abführung der Kapitalertragssteuer) und eine von Ihnen zu benennende Kontoverbindung für Gutschriften aus Zins- und Kapitalzahlungen. Bitte bringen Sie auch ein amtliches Ausweisdokument mit.

Kann ich im Namen Dritter eine Zeichnung vollziehen?

Sofern die dritte Person Stromkundin der Stadtwerke Dinslaken ist und Sie bevollmächtigt werden, die Zeichnung zu vollziehen, ist dies grundsätzlich möglich. Bitte halten Sie dazu die Vollmacht und Ausweiskopien (von der bevollmächtigten und der vertretenen Person) sowie die für die Zeichnung erforderlichen Angaben bereit.

Kann ich mehrere Schuldverschreibungen zeichnen?

Jede Urkunde lautet über einen Betrag von 500 EUR. Ein Erwerb mehrerer Urkunden ab einer Mindestanlagesumme von 4.000 EUR bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 40.000 EUR ist möglich. Der Maximalbetrag gilt pro Stromvertrag und pro natürliche Person. Ein Kunde mit mehreren Stromverträgen kann demnach maximal 40.000 EUR zeichnen.

Welche Stückelungen sind möglich?

Gezeichnet werden können Beträge zwischen 4.000 und 40.000 EUR. Der Zeichnungsbetrag muss durch 500 teilbar sein.

In welchem Zeitraum kann ich die Inhaberschuldverschreibung zeichnen?

Die Zeichnungsfrist beginnt am 9. November 2026 und endet, sobald das Kontingent erschöpft ist, oder spätestens am 31. Dezember 2026.

Besteht eine Möglichkeit, auch nach dem Ablauf der Zeichnungsfrist eine Zeichnung zu tätigen?

Nein, eine Verlängerung des Zeichnungszeitraumes ist nicht geplant.

Was geschieht, wenn ich eine Zeichnung tätige, obwohl das Gesamtvolumen der Emission bereits erreicht wurde (12.000.000 EUR)?

In diesem Fall wird der Betrag oder Teilbetrag, der das Maximalemissionsvolumen von 12.000.000 EUR überschreitet, an den betreffenden Zeichner innerhalb von sieben Tagen zurückerstattet. Da die Zuteilung nach dem Eingang der Zeichnung erfolgt, ist eine Reduzierung Ihres Zuteilungsbetrags, solange die Emissionsphase nicht bzw. nicht vorzeitig beendet wurde, aber unwahrscheinlich.

Auf welcher Grundlage werden die Inhaberschuldverschreibungen verteilt?

Die Ausgabe der Inhaberschuldverschreibungen erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Zeichnung (Windhund-Prinzip).

Kann ich meine Schuldverschreibung an Dritte weiterveräußern oder übertragen?

Eine Weiterveräußerung an Dritte ist beschränkt möglich. Bei einem Verkauf bitten wir, darauf zu achten, dass der Zweiterwerber ebenfalls Stromkunde der Stadtwerke Dinslaken sein muss. In einem Veräußerungs-/Übertragungsfall bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um Sie dabei zu unterstützen und die Übertragung vornehmen zu können. Beachten Sie, dass hierzu auch die Änderung der Kontonummer des Begünstigten erforderlich ist.

Ist das Wertpapier heute oder künftig zum Handel zugelassen?

Nein. Eine Zulassung zum Handel ist nicht vorgesehen und in Anbetracht der Beschränkung auf Stromkunden der Stadtwerke Dinslaken auch nicht praktikabel.

Wie erfolgt die Rückzahlung des Anlagebetrags?

Die Rückzahlung des Anlagebetrags erfolgt mit dem Ende der Laufzeit durch Überweisung an den Gläubiger. Kündigt der Anleger unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende, so kann eine Rückzahlung auch schon früher, und zwar ab dem 31.12.2028, jeweils zum Jahresende erfolgen

In welchem Turnus werden Zinsen fällig?

Die Zinsen werden jährlich, erstmalig zum 31. Dezember 2027, fällig.

Wann werden die Zinsen ausgezahlt?

Die fälligen Zinsen werden durch Überweisung ausbezahlt. Die Stadtwerke Dinslaken werden die Zahlung spätestens zum 28. Februar des folgenden Jahres anweisen.

Wenn ich die Überweisung erst nach dem 31.12.2026 getätigt habe, erhalte ich dann dennoch den vollen Zinsbetrag für ein volles Jahr oder werden die Zinsen anteilig berechnet?

Zinsen für das erste laufende Jahr werden nach der typischen kaufmännischen Zinsberechnungsmethode 30/360 anteilig für das erste Laufzeitjahr ermittelt.

Erhalte ich den vollständigen Betrag der fälligen Zinsen?

Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich zur Abführung der auf die Zinserträge entfallenden Ertragsteuern verpflichtet sind. Wir stellen Ihnen hierzu eine Jahressteuerbescheinigung für den Ansatz in Ihrer Steuererklärung aus. Alternativ können Sie einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge einreichen (s. Zeichnungsunterlagen). Falls Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt haben, können wir diese bei Vorlage ebenfalls berücksichtigen.

Habe ich ein Kündigungsrecht? Wenn ja, welche Fristen habe ich einzuhalten und ab wann kann ich erstmals kündigen?

Wir möchten Ihnen möglichst hohe Flexibilität gewähren: Sie können Ihren Zeichnungsbetrag durch Kündigung der Schuldverschreibung nach Ablauf einer Mindesthaltefrist von zwei Jahren (d.h. zum 31. Dezember 2028) zurückfordern.

Für Ihre wirksame Kündigung muss mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende die Kündigung schriftlich gegenüber der Emittentin angezeigt werden. Gegen Rückgabe der Schuldverschreibung bis zum 30.11. wird der Zeichnungsbetrag dann dem von Ihnen angegebenen Konto gutgeschrieben. Für den Fall einer beabsichtigten Kündigung setzen Sie sich zu gegebenem Zeitpunkt am besten mit uns in Verbindung, sodass wir mit Ihnen die Einzelheiten besprechen können.

Habe ich Anspruch auf anteilige Zinsen für das Jahr, in dem ich den Vertrag vorzeitig beendet habe?

Bei Ausübung Ihres Kündigungsrechts zum Jahresende entfällt Ihr Zinsanspruch für das laufende Jahr nicht.

Welche Kündigungs- und Rückzahlungsmodalitäten gelten im Hinblick auf die Rückerstattung geleisteter Einzahlungen?

Die Rückzahlung des Nennbetrags wird bei Einhaltung der Kündigungsfristen durch den Zeichner bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres, frühestens nach einer 2-jährigen Mindesthaltedauer, d.h. frühestens zum 31.12.2028, erfolgen.

Hat die Emittentin ein Kündigungsrecht? Wenn ja, in welchem Fall?

Wir behalten uns das Recht vor, von unserem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, sofern Sie Ihren Stromanbieter nach Ablauf der Zuteilung wechseln.

Unser Bestreben ist es, mit der Schuldverschreibung unseren Kunden die Möglichkeit einer attraktiven Kapitalanlage zu ermöglichen. Aus diesem Grund haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir uns das Recht vorbehalten, unser Verhältnis aus der Schuldscheinemission bei Kündigung des Stromliefervertrags ebenfalls zu kündigen.

Was sollte ich als Anleger sonst über das Risiko der Anlage wissen?

Da die Schuldverschreibung unbesichert ist und nicht in einem „Eigenlagensicherungsfonds“ versichert ist, kann es theoretisch – im Insolvenzfall – zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Es handelt sich aus Sicht der Stadtwerke um ein theoretisches Risiko mit sehr niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit. Kommt es dennoch dazu, ist die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts dagegen hoch. Deshalb ist das Risiko u.E. wesentlich und relevant für die Beurteilung, ob die Anlage für Sie geeignet ist.

Es handelt sich aus Sicht der Stadtwerke um ein theoretisches Risiko mit sehr niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit. Kommt es dennoch dazu, ist die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts dagegen hoch. Deshalb ist das Risiko u.E. wesentlich und relevant für die Beurteilung, ob die Anlage für Sie geeignet ist.

Bitte verwahren Sie die Urkunde gut, denn sie ist der maßgebliche Nachweis Ihrer Beteiligung an der Emission und muss zur ordnungsgemäßen Rückzahlung des Kapitals vorgelegt werden. Ohne Urkunde können wir keine Rückzahlung des investierten Kapitals veranlassen. 

Bitte denken Sie auch daran, dass die Inhaberschuldverschreibung keine Mitspracherechte gewährt. D. h., Sie haben nicht die Möglichkeit, über Ihre Zeichnung Einfluss auf die Geschäftspolitik der Stadtwerke zu nehmen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Inhaberschuldverschreibungen nicht beliebig veräußerbar bzw. übertragbar sind und Sie im Falle eines kurzfristigen Kapitalbedarfs möglicherweise nicht in der Lage sind, die Wertpapiere kurzfristig zu liquidieren. Es ist daran zu denken, dass es keinen organisierten Börsenplatz gibt, über den die Wertpapiere quasi täglich verkauft werden könnten. Sollten Sie stattdessen beabsichtigen, die Anleihe ggf. privat weiterzuverkaufen, muss der Käufer ebenfalls Stromkunde der Stadtwerke sein; andernfalls besteht die Gefahr, dass wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Auch das Ihnen gewährte Kündigungsrecht garantiert nicht die jederzeitige Liquidierung der Anlage. Hier ist eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren und eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende zu beachten.

Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit einem steigenden Marktzins. Auch hier gilt, dass Sie aufgrund der eingeschränkten Veräußerbarkeit und Kündbarkeit nicht kurzfristig in eine andere Anlage reinvestieren können, wenn sich das Marktzinsniveau plötzlich erhöht und Sie die Aussicht auf eine ggf. besserverzinsliche Anlage haben.

Wir weisen darauf hin, dass die Informationen auf der Webseite zum DHE KlimaFonds nicht Teil des EU-Wachstumsemissionsprospektes sind und von der zuständigen Behörde weder geprüft noch gebilligt wurden. Die Billigung des EU-Wachstumsemissionsprospektes ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Es wird empfohlen, den Prospekt vor einer Anlageentscheidung zu lesen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung vollends zu verstehen.

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