Warnung vor unerlaubten Anrufen

In Anbieterwechsel hineingedrängt

Es ist immer wieder dieselbe Masche. Werber für Stromverträge geben sich am Telefon zunächst unerlaubt und täuschend als Mitarbeitende der Stadtwerke Dinslaken aus. So versuchen sie, an Angaben zu Zählerständen zu kommen. Dann drängen sie mit diesen Informationen Kunden in einen Anbieterwechsel hinein. Einmal mehr erreichte die Stadtwerke Dinslaken eine besorgte Kundenanfrage. Der Dinslakener hatte im Glauben, mit einem echten Stadtwerke-Mitarbeiter zu sprechen, seine Zählernummer genannt und erst im Laufe des Gesprächs erkannt, dass es sich um einen möglichen Wechsel des Anbieters handelte.

Die Stadtwerke Dinslaken möchten angesichts dieses jüngsten Hinweises erneut darauf hinweisen, dass am Telefon nur über Produkte und Dienstleistungen gesprochen werden darf, wenn die Kunden dem vorab ausdrücklich zugestimmt haben. Ist diese Einwilligung nicht erteilt worden, handelt es sich um einen unerlaubten Telefonanruf, der der Bundesnetzagentur gemeldet werden sollte.

Auf dem Handy erscheint eine anonyme Nummer

Was tun bei unerlaubten Anrufen?

Grundsätzlich gilt: Wer von einem solchen Anruf überrascht wird, kann davon ausgehen, dass dieser nicht von den Stadtwerken Dinslaken kommt. Warum sollte jemand vom Kundenservice nach Zählerständen fragen, wenn diese doch auf der von den Stadtwerken selbst erstellten Jahresabrechnung aufgeführt sind? Stromzähler werden turnusgemäß zum Jahreswechsel abgelesen, der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz des aktuellen und des Vorjahresstands. Der einzelne aktuelle Wert wird dagegen bei einem Anbieterwechsel benötigt. Die Stadtwerke Dinslaken raten deshalb dringend, niemals Zählerstände und persönliche Daten am Telefon zu nennen. Wer einen solchen Anruf erhält, kann sich sicher sein, dass Werber von Drittanbietern den Namen der Stadtwerke Dinslaken für ihre Zwecke missbrauchen.

Bei einem Anbieterwechsel gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sollte man nach einem Werbeanruf einen unerwünschten Vertrag erhalten, kann dieser kurzfristig schriftlich widerrufen werden.

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