Fernwärmeversorgung Niederrhein möchte Geothermie erkunden

Antrag an Bezirksregierung gestellt

Fernwärme muss bis 2045 klimaneutral sein, so sieht es der Gesetzgeber vor. Und so, wie die Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren eine kommunale Wärmeplanung erstellen müssen, so legte auch die Fernwärmeversorgung Niederrhein (FN) einen Transformationsplan vor, der beschreibt, wie das vorgegebene Ziel der Klimaneutralität im genannten Zeitraum erreicht werden soll. Dabei gibt es verschiedene Arten, Wärme nachhaltig und klimaneutral zu erzeugen. Die Nutzung von Geothermie spielt dabei bundesweit eine entscheidende Rolle. Für die FN sind sowohl die Nutzung des Potenzials von Tiefengeothermie als auch von Grubenwasser relevant. Letzteres steht am ehemaligen Zechenstandort Dinslaken-Lohberg zur Verfügung. Ob und wo entlang der Fernwärmeschiene Niederrhein dagegen Tiefengeothermie erschlossen werden könnte, gilt es zu erkunden.ea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Das Modell eines Holzhäuschens ist warm eingepackt in Mütze und Schal.

Neuland Geothermie

Das Aufsuchen von Erdwärme bedarf schon in den frühsten Erkundungsphasen einer bergrechtlichen Erlaubnis. Diese erteilt die hierfür zuständige Bezirksregierung. Derzeit reichen unterschiedliche Akteure, darunter auch Fernwärmeversorger, NRW-weit Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg ein. Es geht darum, im eigenen Versorgungsgebiet nach etwaigen geothermischen Wärmequellen zur Nutzung für das Fernwärmenetz zu forschen und sie ggf. erschließen zu dürfen.

Da geologische, geophysikalische und bohrtechnische Projektplanungen für die FN Neuland sind, bezog sie die G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH ein. Die Firma mit Sitz in Sachsen verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich geothermischer Erkundung und Erschließung. Sie definierte auch die Lage und die Ausdehnung des Erlaubnisfeld „Dinslaken Geothermie“, das sich in seinen Eckpunkten an dem vorhandenen Fernwärmenetzes der FN, bereits erteilten Erlaubnisfeldern und dem Wesel-Dattel-Kanal und der A3 als geographische Marker orientiert.

In der Praxis ist es aus wirtschaftlichen Gründen nicht attraktiv, wenn geothermische Quellen und vorhandene Fernwärmesysteme nicht eng beieinander liegen.

Transparentes Verfahren

Die Erteilung einer bergrechtliche Erlaubnis, ein Feld untersuchen zu dürfen, unterliegt einem eigenen, geregelten und für die Öffentlichkeit transparenten bergrechtlichen Verfahren. Nachdem der Fernwärmeversorger bei der Bezirksregierung seinen Antrag gestellt hat, setzt diese betroffene Behörden und Gemeinden davon in Kenntnis. Die Bezirksregierung beteiligt somit die Kommunen aktiv an dem Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis

Die FN betont in diesem Zusammenhang, dass sie selbstverständlich offen für gemeinsame Lösungen und Kooperationen mit den Kommunen ist, in denen die FN als Fernwärmeversorger tätig ist.

Um nach den ersten Erkundungen auch bohren zu dürfen, ist ein genehmigter bergrechtlicher Betriebsplan erforderlich. Doch ist es auch von diesem noch ein weiter Weg, bis Wärme aus Geothermie tatsächlich für ein Fernwärmenetz genutzt werden kann. In einem ersten Schritt sind geologische Basisgutachten und Datenanalysen erforderlich. Danach werden für die Erstellung eines Untergrundmodells im Feld 2D-seismische Messungen bzw. 3D-seismische Messungen durchgeführt – dafür fahren entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge Strecken im Feld ab. Erst dann werden etwaige Bohrziele festgelegt.

Für eine eigentlich Bohrung sind dann erneut Gutachten und Genehmigungsverfahren notwendig. Und dann ist es offen, ob die Bohrungen, die mit jeweils mehreren Mio. Euro veranschlagt werden, tatsächlich zum Erfolg führen – ein Risiko, dass durch intensive Planungen wohl überlegt sein will.

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