Ihr Versorger am Niederrhein.
Sonderseiten

Geschäftsbedingungen DINStrom+

Ergänzend finden die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DINStrom+ Anwendung. Soweit dieser Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DINStrom+ nichts Abweichendes vorsehen, gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBI. I S. 2391) – zuletzt geändert Art. 10 G v. 19.2.2016 I 254 – sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Dinslaken GmbH entsprechend. Die vorgenannten Bedingungen werden mit diesem Auftrag überreicht.