Intelligente Messsysteme

Im Rahmen der Energiewende sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum Jahr 2032 mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein. Das schreibt das Messstellenbetriebsgesetz (§ 29 Abs. 3 S.1 MsbG) zur Digitalisierung der Energiewende vor. Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh sollen zukünftig intelligente Messsysteme bekommen. Haushalte, welche einen niedrigeren Jahresverbrauch haben, werden mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet.

Doch was sind intelligente Messsysteme und wie funktionieren Sie? Unter einem intelligenten Messsystem versteht man einen digitalen Stromzähler, der mit einem Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway) ausgestattet ist. Über dieses Kommunikationsmodul werden die Daten Ihres Stromverbrauchs und Ihrer Stromerzeugung automatisch in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Über den Smart Meter Gateway können diese Informationen dann einmal pro Tag mit dem Messstellenbetreiber und über diesen auch an Ihren Energieversorger übermittelt werden.
Ein intelligentes Messsystem ist auch die technische Voraussetzung, um unseren dynamischen Stromtarif DINflex Strom nutzen zu können. Dieser ermöglicht es Ihnen, Ihren Stromverbrauch effizient zu gestalten und die Kosten zu senken.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den Zählern?


Intelligente Messsysteme unterscheiden sich neben optischen Aspekten auch in funktionaler Hinsicht von modernen Messeinrichtungen und konventionellen Ferraris-Zählern. Intelligente Messsysteme verfügen über einen digitalen Zähler mit Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway), sie erfassen und übermitteln automatisch die Verbrauchswerte.

Ein moderner digitaler Stromzähler

Merkmale und Funktionen des Intelligenten Messsystems auf einen Blick:

Integration in Smart Home Systeme

Intelligente Messsysteme können auch in sogenannte Smart-Home-Technologien integriert werden, die es ermöglichen, Haushaltsgeräte wie Heizungen oder Klimaanlagen effizienter zu steuern.

Automatische Ablesung

Intelligente Messsysteme erfassen kontinuierlich den Verbrauch und übertragen diese Daten automatisch an den Energieversorger. Dadurch entfällt die manuelle Ablesung der Zählerstände, was Zeit und Aufwand spart und Fehler reduziert.

Echtzeit-Daten

Diese Systeme ermöglichen die Ablesung und Übermittlung von Verbrauchsdaten in nahezu Echtzeit. Dies gibt Verbrauchern einen genauen Überblick über ihren Energieverbrauch und hilft, den Verbrauch zu optimieren.

Fernsteuerung und-abschaltung

Fernsteuerung und -abschaltung: Einige intelligente Messsysteme bieten die Möglichkeit, Geräte oder Energieflüsse aus der Ferne zu steuern.

Tarifoptimierung

Mithilfe von intelligenten Messsystemen können Verbraucher auf dynamische Tarife zugreifen z.B. DINflex Strom.

Stromanbieter

Der Stromanbieter, also das Energieversorgungsunternehmen bzw. der Stromlieferant, sorgt für die zuverlässige Belieferung mit Strom. Das können wir, die Stadtwerke Dinslaken als regionales Unternehmen vor Ort sein, oder ein bundesweit agierender Stromanbieter. In der Wahl Ihres Stromlieferanten sind Sie als Endverbraucher frei.

Netzbetreiber

Ein Netzbetreiber koordiniert den Transport und die Verteilung des Stroms im Netzgebiet. Es wird zwischen dem sogenannten Übertragungsnetzbetreiber, welcher die großen Stromtrassen bedient, und dem örtlichen Verteilnetzbetreiber, welcher für jeden einzelnen Haushalt zuständig ist, unterschieden. Den Netzbetreiber können Sie als Endverbraucher nicht wechseln, da er ein zeitlich begrenztes und örtliches Monopol hat. Auch wenn Sie Ihren  Stromanbieter wechseln, bleibt der Verteilnetzbetreiber derselbe.
 

Messstellenbetreiber

Ein Messstellenbetreiber kümmert sich um den Einbau, den Betrieb, die Ablesung und die Wartung von Stromzählern.
Sofern Sie einen digitalen Zähler installiert haben, also eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem, ist der grundzuständige Messstellenbetreiber für diese Messstelle verantwortlich. In der Regel übernimmt das der Netzbetreiber, da dieser in fast allen Netzgebieten die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers vereinahmt hat.
Grundsätzlich gilt aber, dass Sie am freien Markt einen Dritten als Messstellenbetreiber mit dem Messstellenbetrieb beauftragen könnten. Allerdings gibt es bisher nur wenige Anbieter auf dem Markt. Die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind an die gesetzliche Preisobergrenze gebunden, bei freien Messstellenbetreibern sind die Preise frei verhandelbar.
Wenn Sie eine moderne Messeinrichtung oder eine intelligentes Messsystem haben, dann haben Sie neben dem Vertrag mit dem Stromanbieter grundsätzlich auch einen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber.

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