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Privatkunden

Anmeldung Ihrer Wallbox oder Ladestation beim Netzbetreiber

Die Installation Ihrer Wallbox oder Ladesäule ist grundsätzlich beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden - unabhängig davon welche Ladeleistung Sie nutzen möchten. Um das Stromnetz vor einer Überlastung zu schützen und die lokalen Belastungen besser einordnen zu können, ist die Anmeldung Ihrer Wallbox oder Ladesäule zwingend notwendig und gesetzlich vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass Ihr bestehender Netzanschluss vor der Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung durch einen Elektrofachbetrieb geprüfen werden muss. Im Rahmen unseres Rundum-Sorglos-Paketes übernehmen wir für Sie die Ameldung und Genehmigung Ihrer Ladestation beim örtlichen Netzbetreiber.
 

Wichtig zu wissen

Grundsätzlich besteht für Ladestationen bis 11 kW eine Meldepflicht. Für Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung ab 11 kW ist die Installation beim Netzbetreiber anmelde- und genehmigungspflichtig (TAR). Der Netzbetreiber überprüft, ob die gewünschte Ladeleistung am Hausanschluss zur Verfügung gestellt werden kann und für die zusätzlichen Mehrbedarf an Energie ausreichend dimensioniert ist. Eventuell muss der Hausanschluss oder vorgelagertes Netz verstärkt werden.

Anmeldung und Genehmigung von Ladestationen in Dinslaken

In Dinslaken ist die RheinischNETZGesellschaft der Betreiber des Stromnetzes. Zur Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung nutzen Sie bitte das Formular auf der Website der Rheinischen NETZGesellschaft.
 

Anmeldung und Genehmigung von Ladestationen in Voerde oder Hünxe

Für den Bereich Voerde und Hünxe wenden Sie sich bitte an die Westnetz. Zur Anmeldung und Genehmigung Ihrer Wallbox oder Ladestation nutzen Sie bitte das Online-Formular auf der Website der   Westnetz.