Familie vor Heizung

Unsere Gas-Tarife in der Übersicht

Die Stadtwerke Dinslaken sind Ihr zuverlässiger und günstiger Gasanbieter in Dinslaken sowie in Hünxe-Bruckhausen. Seit rund 120 Jahren kümmern wir uns um die Gasversorgung von Privatkund*innen und Geschäftskund*innen. Unsere Angebote und Dienstleistungen wurden bereits vielfach ausgezeichnet. So profitieren Sie jederzeit von einer preiswerten und zuverlässigen Versorgung.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.

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DINGas+ für Dinslaken

Fair und verlässlich


  • Günstiger Preis
  • Persönliche Ansprechpartner*innen und zuverlässiger Service vor Ort
  • Keine Mindestvertragslaufzeit
Tarifdetails anzeigen
Arbeitspreis (brutto)11,50 ct/kWh
Grundpreis (brutto)100,00 €/Jahr
Preisstand

AGB

01.01.2025

Zum Download

DINbasis Gas

Grundversorgung


  • Zuverlässige Grundversorgung
  • Persönliche Ansprechpartner*innen und zuverlässiger Service vor Ort
  • Keine Mindestvertragslaufzeit
Tarifdetails anzeigen
Arbeitspreis (brutto)11,95 ct/kWh
Grundpreis (brutto)
120,00 €/Jahr

Preisstand

GasGVV

01.01.2025

Zum Download

Ihr Wechsel zu den Stadtwerken Dinslaken – so geht’s:

1. Vertragsabschluss

Schließen Sie jetzt hier online Ihren Vertrag mit den Stadtwerken Dinslaken ab – ganz bequem in nur wenigen Schritten Strom anmelden. Einfach Wunsch-Tarif auswählen und los geht’s!

2. Ihr Wechsel

Wir kümmern uns um Ihren Wechsel zu den Stadtwerken Dinslaken und übernehmen alle Formalitäten wie zum Beispiel die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten. Haben Sie etwas Geduld – dieser Schritt kann bis zu 14 Tage dauern.

3. Willkommen!

Sobald Ihr Lieferbeginn bestätigt ist, teilen wir Ihnen diesen sofort mit. Zum Datum Ihres Lieferbeginns erfragen wir Ihren Zählerstand und schon sind Sie Kund*in der Stadtwerke Dinslaken!

Weitere Tarife

DINersatz Gas für Haushaltskunden

Die Ersatzversorgung ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 38 EnWG) geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass der örtliche Grundversorger Kundinnen mit Energie versorgt, wenn der bisherige Strom- oder Gasanbieter keine Belieferung mehr durchführen kann, z.B. bei einer Insolvenz oder Ihr Energiebezug nicht einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Verbraucherinnen, die im Stadtgebiet Dinslaken oder in Hünxe-Bruckhausen wohnen, fallen dann automatisch in die Ersatzversorgung der Stadtwerke Dinslaken. Wichtig: Es kommt zu keinen Versorgungsunterbrechungen. Sie erhalten nahtlos Strom und Gas durch uns. Es handelt sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Arbeitspreis (brutto)11,95 ct/kWh
Grundpreis (brutto)120,00 €/Jahr
Preisstand01.01.2025

Wann beginnt die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber Ihre Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet.

Passiert dies, weil der Netzbetreiber einem Lieferanten das Recht zur Netznutzung entzogen hat, muss der Netzbetreiber unverzüglich alle Anschlussnutzer (Kunden) und den Grundversorger in Textform darüber informieren und die Anschlussnutzer auf die Grundversorgung nach § 36 EnWG und die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG hinweisen. (§ 3 Abs. 2 NAV, § 3 Abs. 2 NDAV)

Der einspringende Grundversorger (Ersatzversorger) muss Ihnen als Kund*in unverzüglich den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung in Textform mitteilen. Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss nötig.

Wie lange bin ich in der Ersatzversorgung?

Das Energiewirtschaftgesetz § 38 Absatz 2 EnWG regelt, dass Sie maximal 3 Monate in der Ersatzversorgung bleiben. Anschließend wird die Ersatzversorgung automatisch in die Grundversorgung überführt (gemäß §§ 36, 38 EnWG). Es bleibt also genügend Zeit, sich einen neuen Strom- und Gasanbieter zu suchen, z.B. die Stadtwerke Dinslaken.

Kann ich die Ersatzversorgung kündigen?

Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist. Sie können sich jederzeit einen neuen Strom- und Gaslieferanten suchen.

Welche Preise und Bedingungen gelten für die Ersatzversorgung?

Die Preisgestaltung in der Ersatzversorgung unterscheidet sich von der Preisgestaltung der Grundversorgung. Denn die Ersatzversorgung stellt für die Stadtwerke eine Herausforderung dar. Sie müssen kurzfristig die Energiemengen auf den Strom- und Gasmärkten beschaffen, die ihre unvorhergesehenen Kund*innen benötigen.

In der Ersatzversorgung dürfen die Preise häufiger geändert werden: Jeweils zum ersten und fünfzehnten eines Monats können die Preise ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Auf der Internetseite des Grundversorgers müssen die Preise der letzten sechs Monate veröffentlicht sein.

Der Energieverbrauch während der Ersatzversorgung darf vom Netzbetreiber geschätzt werden. Daher empfiehlt es sich, bei einer Mitteilung über den Eintritt der Ersatzversorgung den eigenen Strom- oder Gaszähler abzulesen und den Messwert dem Grundversorger und dem Netzbetreiber mitzuteilen.


DINersatz Gas für Gewerbekunden

Die Ersatzversorgung für Gewerbekunden kommt nur zur Anwendung, wenn der Energiebezug nicht einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Für Gewerbekunden gemäß § 38 EnWG gilt dieser Tarif nicht.

Kunden in der Ersatzversorgung, die Gas für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch ab 10.001 kWh beziehen.

Arbeitspreis (netto) zzgl. MwSt.10,04 ct/kWh
Grundpreis (netto) zzgl. MwSt.100,84 €/Jahr
Preisstand01.01.2025

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