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DINersatz Strom für Haushaltskunden

Die Ersatzversorgung ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 38 EnWG) geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass der örtliche Grundversorger Kund*innen mit Strom versorgt, wenn der bisherige Stromanbieter keine Belieferung mehr durchführen kann, z.B. bei einer Insolvenz oder Ihr Energiebezug nicht einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Verbraucher*innen, die im Stadtgebiet Dinslaken wohnen, fallen dann automatisch in die Ersatzversorgung der Stadtwerke Dinslaken. Wichtig: Es kommt zu keinen Versorgungsunterbrechungen. Sie erhalten nahtlos Strom durch uns. Es handelt sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

DINersatz Strom für Haushaltskunden*

Für die Versorgung in der Niederspannung im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Dinslaken GmbH.

DINersatz Strom             Brutto2
ArbeitspreisCent/kWh40,00
Servicepreis€/Jahr154,00

 


* Kunden in der Ersatzversorgung, die Strom für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh in der Niederspannung beziehen


Wann beginnt die Ersatzversorgung? Wie lange bin ich in der Ersatzversorgung? Kann ich die Ersatzversorgung kündigen? Welche Preise und Bedingungen gelten für die Ersatzversorgung?

² Alle Preise inklusive aller Steuern, Abgaben, Netzentgelte sowie sonstiger Belastungen aus gesetzlichen Verpflichtungen.


Informationen zur Stromkennzeichnung