Ihr Versorger am Niederrhein.
Privatkunden

Grund- und Ersatzversorgung

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten.
Hier ist u.a. ein Grundversorger für das Versorgungsgebiet der Stadt Dinslaken im Niederspannungsnetz zu bestimmen. Grundversorger gemäß § 36 EnWG sind die Stadtwerke Dinslaken GmbH.

Detaillierte Informationen zu unseren Tarifen stehen auf unserer Internetseite.

Es gelten unterschiedliche Tarifpreise für die Ersatzversorgung für Letztverbraucher der allgemeinen Versorgung in Niederspannung.

Ersatzversorgung liegt dann vor, wenn ein Letztverbraucher Strom bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Definition Haushaltskunden nach EnWG § 3 Ziffer 22

Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Services Strom

Für den Bereich Strom stellen wir Ihnen neben der eigentlichen Versorgung folgenden Service zur Verfügung:

  • Notfall- und Störungsdienst
    Mit dem Anspruch auf sofortige Fehlereingrenzung und unverzüglicher Beginn der Fehlerbehandlung (Nicht bei Störungen in Kundenanlagen)
  • Virtuelle Energieberatung
  • Energieberatung in Gewerbebetrieben und öffentlichen Gebäuden mit Lastprofilanalyse und Energiesparberatung
  • regelmäßiger Zählerwechsel