Energieeffizienz klar bewertet
Der Bedarfsausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes auf Grundlage einer technischen Analyse. Anders als der Verbrauchsausweis orientiert er sich nicht am Heizverhalten der Bewohner, sondern an Gebäudedaten wie Dämmstandard, Fensterqualität, Heizungsanlage und Warmwasserbereitung. So entsteht eine unabhängige und besonders präzise Einschätzung der energetischen Substanz.
Ein Bedarfsausweis ist erforderlich, wenn ein Gebäude weniger als fünf Wohneinheiten hat und vor dem 1. November 1977 errichtet wurde, kein Nachweis zur damaligen Wärmeschutzverordnung vorliegt, eine umfassende Sanierung eine neue Bewertung notwendig macht oder es sich um einen Neubau ohne Verbrauchsdaten handelt. Zudem dient er als wichtige Grundlage für viele Förderprogramme, da er energetische Kennwerte transparent ausweist und damit Förderhöhe und technische Anforderungen klar einordnen lässt. Er bietet eine verlässliche Basis für Verkauf, Vermietung, Modernisierungsplanung und die Beantragung staatlicher Fördermittel.
Ihr Rundum‑Sorglos‑Paket für den Bedarfsausweis
Für die Erstellung eines rechtsgültigen Bedarfsausweises führen wir eine umfassende energetische Analyse Ihres Gebäudes durch. Grundlage ist eine detaillierte Vor‑Ort‑Datenaufnahme, bei der alle relevanten baulichen und technischen Merkmale erfasst werden. Wir bieten Ihnen ein komplettes Rundum‑Sorglos‑Paket zum Festpreis von 490 €. Dazu gehören unter anderem:
- Erhebung der Gebäudekennwerte wie Baujahr, Gebäudetyp und Nutzfläche
- Aufnahme der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Kellerdecke, Fenster, Türen)
- Bewertung des Dämmstandards und der vorhandenen Baustoffe
- Erfassung der Heizungsanlage, Warmwasserbereitung und Lüftungstechnik
- Dokumentation aller energetisch relevanten Bauteile und Anlagen
- Berechnung des Energiebedarfs nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben
Der Bedarfsausweis bietet eine objektive und verlässliche Einschätzung des energetischen Zustands Ihrer Immobilie und ist für Verkauf, Vermietung oder Modernisierungsplanung gesetzlich anerkannt.



