Ihre Solaranlage richtig anmelden

Eine eigene PV-Anlage spart Stromkosten, schützt die Umwelt und generiert Einnahmen dank eingespeister Energie. Zunächst einmal müssen Sie Ihre PV-Anlage jedoch bei diesen drei Stellen anmelden:

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, diese im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Diese Pflicht gilt für alle Anlagen, die Strom oder Gas erzeugen und an das öffentliche Netz angeschlossen sind – dazu zählen auch private PV-Anlagen sowie Batteriespeicher, unabhängig davon, ob tatsächlich Strom eingespeist wird oder nicht. Ohne diese Anmeldung im MaStR entfällt der Anspruch auf Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Vergütungshöhe wird regelmäßig von der Bundesnetzagentur veröffentlicht und richtet sich unter anderem nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.

Die Registrierung erfolgt online direkt auf der Webseite des Marktstammdatenregisters. Zunächst muss sich die Betreiberin oder der Betreiber dort selbst registrieren. Im Anschluss sind unter anderem der Standort der PV-Anlage, Kontaktdaten sowie technische Daten zur Anlage anzugeben. Je nach Anlagentyp unterscheiden sich die erforderlichen Angaben – zur Unterstützung bietet die Bundesnetzagentur hilfreiche Online-Leitfäden für die Registrierung von Photovoltaik– und Speicheranlagen an. Die Anmeldung kann auch durch eine bevollmächtigte Person, wie etwa dem Installateur, erfolgen. Wichtig ist dabei, dass die Betreiberregistrierung zuvor abgeschlossen sein muss. Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme muss die PV-Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen sein.

Wichtiger Hinweis: Ein Batteriespeicher muss zudem separat angemeldet werden – auch wenn dieser in Kombination mit der PV-Anlage betrieben wird. Ebenso ist jede Erweiterung einer bestehenden Anlage im MaStR nachzutragen.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage in Dinslaken installieren möchten, ist der Anschluss an das öffentliche Stromnetz vorab zu beantragen. Zuständiger Netzbetreiber im Versorgungsgebiet ist die RheinNetz. Die Stadtwerke Dinslaken übernehmen im Auftrag der RheinNetz die technische Umsetzung – dazu zählen Anschlussanfragen für PV-Anlagen, die Durchführung von Netzverträglichkeitsprüfungen sowie der Zählereinbau und -ausbau.

Wichtig: Mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Installationstermin muss das Formular „Anmeldung/Anschlussanfrage einer Erzeugeranlage“ per E-Mail an einspeiser@stadtwerke-dinslaken.de gesendet werden. Nach Eingang prüfen die Stadtwerke die Netzverträglichkeit und senden Ihnen weitere erforderliche Formulare zu. Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, leiten die Stadtwerke diese an die RheinNetz weiter.

Bitte beachten Sie: Die PV-Anlage darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn

  • sie technisch betriebsbereit ist,
  • im Marktstammdatenregister (MaStR) der Betriebsstatus auf „in Betrieb“ gesetzt wurde und
  • ein rücklaufgesperrter Zähler installiert wurde.

Besonders bei kleineren PV-Anlagen auf privaten Hausdächern verläuft der Anschlussprozess meist reibungslos. Dennoch ist es wichtig, genügend Vorlaufzeit einzuplanen, da ohne vorherige Genehmigung und Zählermontage keine Inbetriebnahme erfolgen darf.

Zur Inbetriebnahme erstellt der beauftragte Installateur ein entsprechendes Inbetriebnahmeprotokoll. Dieses muss gemeinsam mit dem Registrierungsnachweis der Bundesnetzagentur an den Netzbetreiber übermittelt werden. Erst nach Abschluss dieses Prozesses kann die Einspeisevergütung durch die RheinNetz ausgezahlt werden.

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Anmeldung beim Finanzamt

Der Betrieb einer eigenen PV-Anlage stellt aus Sicht des Finanzamts eine unternehmerische Tätigkeit dar und ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. (Vorsicht: nicht dasselbe wie Gewerbe)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt jedoch für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) ein besonderer Steuervorteil: Die Umsatzsteuer beträgt 0 % beim Kauf, bei der Installation und beim Betrieb der Anlage. Trotz der 0 %-Regelung ist die Inbetriebnahme der PV-Anlage weiterhin als Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit zu betrachten. Daher sollte die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.

Da die steuerlichen Vorgaben im Einzelfall variieren können, empfiehlt es sich, bei offenen Fragen unbedingt Rücksprache mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater zu halten. Nur so stellen Sie sicher, dass alle steuerlichen Pflichten korrekt erfüllt werden und mögliche Vorteile vollständig ausgeschöpft werden.

Nicht vergessen: Gebäudeversicherung

Der Versicherungsschutz bestehender Wohngebäudeversicherungen deckt in der Regel nicht die PV-Anlage ab. Brände, Blitze oder Hagel können großen Schaden anrichten. Sie können die PV-Anlage entweder als Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung mitversichern oder schließen gleich eine eigene, umfangreichere Versicherung nur für die PV-Anlage ab. Ihr Versicherungsberater wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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