Was tun bei Zahlungsrückständen?
Schützen Sie sich vor Zahlungsrückständen
- Bezahlen Sie Ihre Abschläge regelmäßig und versuchen Sie nicht, durch Herabsetzen der monatlichen Zahlungen zu sparen. Sie halten mit der Zahlung von Abschlägen monatlich überschaubare und kalkulierbare Kosten im Blick, anstatt einmal im Jahr von einer Gesamtsumme überrascht zu werden. Zu hohe Abschlagzahlungen gibt es übrigens nicht: Was zu viel bezahlt wurde, erhalten Sie mit der Jahresendabrechnung zurückerstattet.
- Wichtiger ist es, ganz genau auf den eigenen Energieverbrauch zu schauen. Jede eingesparte Kilowattstunde Strom oder Erdgas macht sich bei der Jahresabrechnung bemerkbar. Hier finden Sie Tipps zum allgemeinen Energiesparen und richtigem Heizen.
- Kommen Sie bei Zahlungsrückständen mit uns ins Gespräch
- Sollten Sie eine Rechnung von uns erhalten, die Sie aufgrund Ihrer aktuellen persönlichen Situation tatsächlich nicht begleichen können, sprechen Sie mit uns darüber! Kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich; im besten Fall vor Ablauf von Zahlungsfristen. Unsere Kundenberater im ServiceCenter, Gerhard-Malina-Str. 1, 46537 Dinslaken, sind für Sie da, um mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden. Stellen Sie Zahlungen zu keinem Zeitpunkt ein. Auch mit Teilzahlungen können Sie in einer finanziellen Notlage dem Anstieg von hohen Forderungen entgegenwirken. Im Notfall können wir Ratenzahlungen für die aktuelle Rechnung vereinbaren. Mit Einhaltung der Ratenzahlung vermeiden Sie Strom- oder Gassperren.
Erhalten Sie Hilfe von Dritten
- Wenn Sie Bürgergeld oder Sozialleistungen beziehen, können Sie beim Jobcenter bzw. beim Sozialamt ein Darlehen für Energiekosten beantragen. Dieses muss in monatlichen Beiträgen in Höhe von 10 Prozent der bezogenen Leistungen zurückgezahlt werden.
- Ebenfalls formlos können Beziehende von Sozialleistungen beantragen, dass das Jobcenter bzw. das Sozialamt Abschläge für Energiekosten direkt an die Stadtwerke überweist. So braucht man selbst nicht mehr jeden Monat mit den Beträgen zu kalkulieren und weiß, dass die Energieversorgung gesichert ist.
- Anspruch auf staatliche Hilfen haben auch Erwerbstätige mit geringem Einkommen, Studierende und Rentner*innen mit kleiner Rente.
- Lassen Sie sich beim Sozialamt oder im Jobcenter umgehend beraten, ob Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation leistungsberechtigt sind. Gegebenenfalls werden Nachforderungen für Heizkosten im Monat der Fälligkeit übernommen, dann reicht ein einfacher Antrag Ihrerseits beim Sozialamt oder Jobcenter.
- Ob ein Anspruch vorliegt, sollten Sie auf jeden Fall prüfen lassen, da gegebenenfalls auch Wohngeld bezogen werden kann, was Sie bei Ihren monatlichen Fixkosten spürbar entlastet.
- Suchen Sie eine Schuldnerberatung auf, wenn Sie Rechnungen nicht bezahlen können. Entsprechende Angebote gibt es unter anderem bei der Caritas und der Diakonie:
- Caritasverband für die Dekanate Dinslaken und Wesel,
Duisburger Str. 34, 46535 Dinslaken, Tel. 02064/44930 - Beratungszentrum Café Komm der Diakonie,
Bahnhofsplatz 4 -6, 46535 Dinslaken, Tel. 02064/434745
- Caritasverband für die Dekanate Dinslaken und Wesel,

