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Soforthilfe für Gas-Kund*innen

Um angesichts steigender Gaspreise Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskund*innen erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.

Unsere Kund*innen (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet.

Alle Informationen zur Soforthilfe.