Strom- oder Gasrechnung einfach erklärt

Anfang des Jahres flattern sie meistens ins Haus: die Jahresendabrechnungen für Strom und Gas. Um den eigenen Strom- oder Gasverbrauch und damit die Energiekosten im Blick zu behalten, ist es wichtig, zu verstehen, welche Informationen eine Energierechnung im Einzelnen enthält und was diese bedeuten.

Neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse sowie Ihrer Vertragskontonummer ist auf der ersten Seite der Rechnung immer die Verbrauchsstelle angegeben. Mit der Verbrauchsstelle ist der Ort gemeint, an dem die Energielieferung erbracht wird. Die Verbrauchsstelle kann also durchaus von der Rechnungsadresse abweichen –  wenn es sich etwa um ein Ferienhaus handelt, in dem der Rechnungsempfänger nicht dauerhaft wohnt.

Der Zahlungsübersicht können Sie entnehmen, wie hoch die von Ihnen zu begleichenden Energiekosten ausfallen und in welcher Höhe Sie bereits Abschlagszahlungen getätigt haben. Je nachdem, ob Sie mehr oder weniger verbraucht haben, als Sie mit Ihren Abschlägen bereits bezahlt haben, ergibt sich in der Zahlungsübersicht eine Nachzahlung oder eine Gutschrift. In unseren Musterrechnungen finden Sie eine detaillierte Erklärung:

Stromstecker liegt auf Geld und einer Rechnung
junges Pärchen schaut sich Unterlagen an

Wenn Sie ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen Sie im Falle einer zu leistenden Nachzahlung nichts unternehmen: Dann wird der Betrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie die Abschläge jedoch jeweils eigenhändig überweisen, müssen Sie die errechnete Nachzahlung selbst leisten. Gutschriften hingegen werden in der Regel bei einem SEPA-Lastschriftmandat automatisch auf das Konto ihrer Kunden überwiesen. Kunden, die selbst überweisen, müssen das Gutschriftkonto ggf. separat angeben.

Die Höhe der monatlich zu leistenden Abschlagszahlungen wird jedes Jahr neu berechnet. Den Berechnungen liegt der jeweils letztjährige Jahresenergieverbrauch zugrunde. Dabei wird der neu berechnete Abschlag für das kommende Jahr immer so angepasst, dass Sie im nächsten Jahr möglichst keine Nachzahlungen haben. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Erläuterungen zu Begriffen aus der Rechnung von A bis Z

Abschlagszahlung

Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Abrechnungswert (Thermische Energie)

Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m3) mit der Zustandszahl und dem Brennwert.

Blindarbeit

Blindarbeit ist ein Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern zum Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder dient. Die Blindarbeit wird in kWh angegeben. Sie belastet die Versorgungsnetze der Netzbetreiber und wird bei Überschreitung von Grenzen vom Energieversorger vereinnahmt und an den Netzbetreiber abgeführt.

Brennwert

Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.

Gassteuer

Die Gassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Gasverbrauch

Der Verbrauchswert in m3 ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.

Grundpreis

Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.

Konzessionsabgabe

Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

KWK-Abgabe

Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.

Leistungspreis

Für die bezogene Leistung (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert eines Monats (Monatsleistungspreis) berechnet.

Lieferstelle

Ort, an dem die Strom-/Gaslieferung erbracht wird.

Messdienstleistung

Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.

Messstellenbetrieb

Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

Netzbetreibernummer

Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netznutzungsentgelte

Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

thermische Gasabrechnung

Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wieviel Energie im Erdgas enthalten ist.

Verbrauch

Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Verbrauchspreis oder Arbeitspreis

Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.

Vertragskonto

Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst.

Zählpunkt/Zählpunktbezeichnung

Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.

Zustandszahl

Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

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