Hausmodell mit Energieeffizienzklassen A bis G steht auf grünem Moos, außen herum sind verschiedene Icons die für Energieeffizienz und CO2-Reduzierung stehen

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist der energetische Personalausweis eines Gebäudes. Er zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient ein Haus ist und welche Heizkosten voraussichtlich anfallen. Eine leicht verständliche Farbskala von Grün bis Rot sowie klare Kennwerte machen die energetische Qualität für Eigentümer, Käufer und Mieter sofort erkennbar.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einer Immobilie ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss. Bereits in der Immobilienanzeige müssen wichtige Angaben wie Energieeffizienzklasse, Endenergieverbrauch und Energieträger erscheinen. Spätestens bei der Besichtigung ist der Energieausweis Interessenten unaufgefordert zugänglich zu machen. Trotz dieser gesetzlichen Vorgaben gibt es Gebäude, für die kein Energieausweis erforderlich ist. Dazu zählen denkmalgeschützte Gebäude, da hier der Erhalt der historischen Substanz im Vordergrund steht. Auch Ferienhäuser, die nur zeitweise genutzt werden, sind von der Pflicht befreit. Ebenso benötigen Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche keinen Energieausweis.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ein neuer Ausweis erstellt werden. Änderungen an der energetischen Qualität – etwa durch Sanierungen oder den Austausch der Heizungsanlage – können zudem eine frühere Aktualisierung sinnvoll oder notwendig machen.

Energieausweise dürfen ausschließlich von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Da sie entweder auf einer technischen Gebäudeanalyse oder auf rechtssicher aufbereiteten Verbrauchsdaten basieren, ist eine fachkundige Bewertung zwingend erforderlich. Nur geprüfte Experten können die energetischen Kennwerte korrekt erfassen, berechnen und gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dokumentieren.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen

Bedarfsausweis

Ein Bedarfsausweis wird benötigt, um die energetische Qualität eines Gebäudes offiziell nachzuweisen – etwa für Verkauf, Vermietung oder Förderanträge.

Ein Bedarfsausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn:

  • das Gebäude weniger als fünf Wohneinheiten hat und vor dem 1. November 1977 errichtet wurde
  • kein Nachweis über die Einhaltung der Wärmeschutzverordnung von 1977 vorliegt
  • das Gebäude grundlegend saniert wurde und eine technische Neubewertung erforderlich ist
  • es sich um einen Neubau handelt, da es keine Verbrauchsdaten gibt

Verbrauchsausweis

Ein Verbrauchsausweis ist erforderlich, um den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes darzustellen – vor allem bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung, wenn eine nutzerabhängige Einschätzung des Energiebedarfs ausreicht. Dieses Angebot gilt ausschließlich für Bestandskunden.

Ein Verbrauchsausweis reicht aus, wenn:

  • das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten hat
  • der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde
  • bei älteren Gebäuden ein Nachweis über die Einhaltung der Wärmeschutzverordnung von 1977 vorliegt
  • ausreichende Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorhanden sind

Persönlicher Ansprechpartner

Energieeffizienz Experte Niklas Rudolph
Niklas Rudolph

02064 605 307

n.rudolph@stadtwerke-dinslaken.de

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