FAQ
Fragen und Antworten rund um Ihre Verträge, Rechnungen und Zählerstände
Fragen und Antworten
Zählerstände, Rechnungen, Abschläge: Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um Ihre Kundenverträge. Wissen Sie, dass Sie vieles von der Änderung persönlicher Daten bis zur Festlegung von Abschlagszahlungen einfach und bequem selbst im Kundenportal vornehmen können? Das erspart Wartezeiten und gibt Ihnen zu jeder Zeit den Überblick über Ihre Rechnungen und Verbräuche. Selbstverständlich steht Ihnen unser Kundenservice auch persönlich für Fragen und Antworten zur Verfügung.
Umzug / Anmeldung / Verträge/ Kündigung
Ich plane einen Umzug. Wie melde ich mich an für Trinkwasser, Strom, Gas oder Fernwärme bei den Stadtwerken Dinslaken an?
Die An- oder Ummeldung für Strom und Gas erfolgt am besten über den Preisrechner. Einfach Tarif angeben und im Verlauf Ihr Anliegen eingeben. Ihre Fernwärmean- oder ummeldung erfassen Sie hier.
Wichtig ist, dass Sie die Anmeldung unbedingt vornehmen, bevor sie einziehen. Von Juni 2025 an ist es vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass sowohl ein- als auch Auszugsmeldungen dem Energieversorger im Voraus gemeldet werden. Rückwirkende Anmeldungen oder Vertragsübernahmen sind nicht mehr zulässig.
Wir bauen ein Haus in Dinslaken. Was müssen wir für unsere Energieversorgung beachten?
Wenn Sie neu nach Dinslaken ziehen, erst einmal herzlich willkommen! Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Unter Planungshilfe finden Sie alle notwendigen Informationen rund um den Netzanschluss. Alle wichtigen Formulare und Anträge stellen wir Ihnen in der Rubrik Hausanschluss bereit.
Meine Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat hat sich geändert Was muss ich tun?
Eine neue Bankverbindung können Sie uns – wie alle persönlichen Daten, am leichtesten über unser Kundenportal mitteilen. Im Kundenportal verwalten sie diese Einträge selbst oder Sie nutzen dieses Formular.
Ich habe meinen Namen geändert. Reicht eine Mitteilung übers Kundenportal?
Ihr Name dient der eindeutigen Identifizierung und Zuordnung in allen Vertragsangelegenheiten mit den Stadtwerken Dinslaken. Deshalb ist es bei einer solchen Änderung notwendig, dass Sie uns Ihre neue Namensurkunde zusammen mit Ihrem ehemaligen Namen, der aktuellen Vertragskontonummer und Adresse zur Sichtung an service@stadtwerke-dinslaken.de einreichen.
Ich möchte meinen Vertrag kündigen. Was muss ich tun?
Natürlich bedauern wir Ihre Entscheidung. Können wir Sie umstimmen? Dürfen wir Ihnen vielleicht ein persönliches Gespräch mit unserem Kundenservice anbieten? Steht Ihre Entscheidung allerdings, so finden Sie eine Möglichkeit zur Vertragkündigung online.
Rechnungen und Abschläge
Können Sie mir meine Strom- bzw. Gasrechnung erläutern?
Rechnungen sind von Gesetz wegen sehr detailliert und wirken deshalb schnell kompliziert. Hier haben wir Musterrechnungen einmal aufgeschlüsselt und erklären alle Komponenten.
Warum wurde im Januar kein Abschlag eingezogen?
Wir sprechen zwar von monatlichen Abschlägen, teilen die jährlichen Vorauszahlungen tatsächlich aber auf elf und nicht auf zwölf Abschläge auf. Da die Jahresendabrechnungen Anfang des Jahres erstellt werden, ist es sinnvoll, den Januar als abschlagsfreien Monat festzulegen. Ab März eines jeden Jahres gelten dann die neuen Abschlagshöhen auf der Grundlage der erstellten Jahresabschlussrechnung.
Ich habe Anspruch auf eine Gutschrift. Warum habe ich sie nicht erhalten?
Wenn sich aus der Differenz der geleisteten Abschlagszahlungen und der Jahresendabrechnung eine Gutschrift für unsere Kund*innen ergibt, wird diese mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Dies ist aber nur möglich, wenn die Zahlung per SEPA-Lastschrift erfolgt. Liegt uns von Ihnen kein SEPA-Lastschriftmandat, also eine Einzugsermächtigung, vor, dürfen wir Ihnen von Gesetz wegen keine Gutschrift überweisen, auch wenn uns Ihre Kontonummer bekannt sein sollte. Im Kundenportal können Sie Ihr Auszahlungskonto ganz einfach hinterlegen.
Wie ändere ich meine Abschlagszahlungen?
Am bequemsten geht dies über unser Kundenportal. Darin haben Sie nicht nur stets einen Überblick über ihre Verträge, Kontaktdaten und Rechnungen, sie können ihre Zählerstände schnell und bequem eingeben – und eben auch ihre Abschläge unkompliziert bis zu einer bestimmten Höhe anpassen. Tipps, wie sie diese am besten ansetzen, geben wir Ihnen in unserem Blog-Beitrag „Abschlagszahlungen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme richtig festlegen“.
Ich kann meine Rechnung nicht begleichen. Kann ich Nachforderungen auch in Raten bezahlen?
Sollten Sie wegen eines finanziellen Engpasses einen Rechnungsbetrag nicht in einer Summe vollständig bezahlen können, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Kundencenter. Wir werden mit Ihnen eine gemeinsame Lösung finden.
Wie kann ich persönlichen Kontakt zum Kundenservice aufnehmen?
Unsere Mitarbeitende des Kundenservice sind im Kundencenter, Gerhard-Malina-Str. 1, 46537 Dinslaken, Mo. – Do. von 8 – 17 Uhr und Fr. von 8 – 15 Uhr für Sie da. Unser telefonischer Kundenservice unter Tel. 0800 11 605 60 ist Mo. – Do. von 8 bis 18 Uhr und Fr. von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Bitte halten Sie Ihre Vertragskonto-Nr. bereit.
Zähler und Zählerstände
Wie werden Zählerstände abgelesen und ermittelt?
Die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme werden zum Jahresende ab der letzten Novemberwoche von unseren Ablesern erfasst. Diese sind von uns beauftragt und können sich entsprechend ausweisen.
Sie können uns ihre Zählerstände aber auch bequem und ohne jemanden ins Haus lassen zu müssen selbst übermitteln. Dies ist entweder über unser Kundenportal oder hier über die Zählerstandübermittlung möglich.
Ich bin kein Kunde der Stadtwerke Dinslaken. Trotzdem soll bei mir abgelesen werden. Ist das korrekt?
Dies ist korrekt. Wir nehmen die Zählerablesung im Auftrag des Netzbetreibers RheinNetz (Strom) und Regionetz (Gas) vor – unabhängig von unserem persönlichen Vertragsverhältnis zu den Verbrauchern in unserem Grundversorgungsgebiet.
Wo finde ich den Zählerstand auf meinem Zähler?
Es gibt verschiedene Zähler mit unterschiedlichen Sichtfenstern. Eine Übersicht samt der Erklärungen der verschiedenen Modelle für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme finden sie im Blogbeitrag „Alle meine Zähler“.
Der Zählerstand auf der Rechnung stimmt nicht mit dem auf dem Zähler überein. Wie kann das sein?
Wenn dem Netzbetreiber zum Stichtag 31.12. kein Zählerstand vorliegt, die Ableser also weder die Möglichkeit erhielten, den Zähler zu sichten, noch die Verbraucher den Zählerstand selbst übermittelten oder zu einem anderen Zeitpunkt, wird dieser vom Netzbetreiber auf Grundlage früherer Verbräuche geschätzt. Sollte die Abweichung sehr groß sein, besteht für Sie natürlich die Möglichkeit, die neuen Abschlagszahlungen entsprechend neu anpassen zu lassen. Zu viel – oder zu wenig – zahlen Sie unterm Strich auch nach einer Schätzung nicht. Mit der nächsten Ablesung ist die Differenz wieder ausgeglichen.