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DINersatz Gas für Haushaltskunden

Die Ersatzversorgung ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 38 EnWG) geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass der örtliche Grundversorger Kund*innen mit Energie versorgt, wenn der bisherige Strom- oder Gasanbieter keine Belieferung mehr durchführen kann, z.B. bei einer Insolvenz oder Ihr Energiebezug nicht einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Verbraucher*innen, die im Stadtgebiet Dinslaken oder in Hünxe-Bruckhausen wohnen, fallen dann automatisch in die Ersatzversorgung der Stadtwerke Dinslaken. Wichtig: Es kommt zu keinen Versorgungsunterbrechungen. Sie erhalten nahtlos Strom und Gas durch uns. Es handelt sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

DINersatz Gas für Haushaltskunden ab 01.04.2024

Für die Versorgung im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Dinslaken GmbH.
 

DINersatz Gas für Haushaltskunden Brutto1
ArbeitspreisCent/kWh13,72
Servicepreis€/Jahr120,00

1 Inklusive der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von 19%.


Fragen und Antworten zur Ersatzversorgung

Wann beginnt die Ersatzversorgung? Wie lange bin ich in der Ersatzversorgung? Kann ich die Ersatzversorgung kündigen? Welche Preise und Bedingungen gelten für die Ersatzversorgung?