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Was tun bei unerwünschter Telefonwerbung?

Werbeanrufe am Telefon ohne vorherige Einwilligung sind nicht nur störend, sondern auch nicht erlaubt. Wir klären auf, wie man sich gegen solche unerwünschte Werbung zur Wehr setzt.

Immer wieder berichten uns Kunden von Werbeanrufern für Stromverträge, die angeblich im Namen der Stadtwerke Dinslaken handeln. Dies ist nicht nur falsch, sondern auch schlichtweg verboten. Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite einen eigenen Bereich eingerichtet, um Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern aufzunehmen, die durch derartige ungewollte Werbeanrufe belästigt werden.

Grundsätzlich gilt: Unternehmen dürfen nur mit Kunden am Telefon über ihre Produkte und Dienstleistungen sprechen, wenn diese dem vorab ausdrücklich zugestimmt haben. Ist diese Einwilligung nicht erteilt worden, handelt es sich um einen unerlaubten Telefonanruf oder gar Schlimmeres. Auch die schriftliche Aufforderung eines Rückrufs durch einen fremden Anbieter ist irreführend und belästigend.

Immer wieder versuchen auch Trickbetrüger - angeblich im Namen seriöser und namhafter Unternehmen – auf diese Weise an sensible Daten zu kommen. Dieses „Phishing“ ist eine Straftat, die bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden sollte.

Bei unerlaubten Werbeanrufen dagegen handelt es sich um den Versuch, auf Kundenfang zu gehen. Zum Beispiel, um auf die Schnelle Stromverträge zu verkaufen, ohne den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, die Versprechungen und Behauptungen am Telefon auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen zu können. Dies ist eine Masche, die in den letzten Jahren immer penetranter praktiziert wurde und deshalb nicht mehr erlaubt ist.

Wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden, sich bei dieser Form von unseriösen Anrufen rund ums Thema Energie wie folgt zu verhalten:

  • Bitte teilen Sie uns mit, dass Sie angerufen wurden: So können wir andere Kundinnen und Kunden über Facebook, Instagram und die örtliche Presse informieren und darauf hinweisen, wachsam zu sein. Es reicht ein kurzer Anruf oder eine E-Mail an die  Stadtwerke Dinslaken mit der Information, wer für wen welchen Vertrag verkaufen wollte.
     
  • Reichen Sie Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein. Diese benötigt für die Verfolgung Ihrer Beschwerde Ihre persönlichen Daten, Datum und Uhrzeit des Anrufs, falls bekannt Telefonnummer des Anrufers und eine möglichst genaue Wiedergabe des Gesprächs. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur.
     

Zum Schluss noch ein letzter Hinweis

Am besten schützen Sie sich vor einem ungewollten Anbieterwechsel, indem Sie keine persönlichen Daten zu Ihrem Vertragsverhältnis herausgeben wie z.B. die Vertragskontonummer, die Zählernummer oder den Zählerstand. Sollten Sie doch einmal einen Anruf von echten Mitarbeitern der Stadtwerke Dinslaken erhalten, so lassen Sie sich Ihre Vertragskontonummer vorab durch den Anrufer nennen und vergleichen Sie diese mit der Nummer auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Die Vertragskontonummer verwenden wir ebenfalls auf allen Anschreiben, die wir an unsere Kunden versenden. Ein Abgleich der Nummern lohnt sich also in jedem Fall. Wo Sie die Vertragskontonummer auf Ihrer Jahresrechnung finden, zeigen wir Ihnen hier.

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