Ihr Versorger am Niederrhein.
Privatkunden

Ab 2021: Zusatzpreis für CO2-Ausstoß

Welche Auswirkungen hat das auf meinen Erdgastarif?

Die Bundesregierung führt zum 01.01.2021 mittels Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein. Im Volksmund wird häufig auch von CO2-Preis, CO2-Abgabe, CO2-Steuer oder CO2-Bepreisung gesprochen. Der Grund für die Einführung der CO2-Steuer ist der im Jahr 2019 verabschiedete Klimaschutzplan. Das Ziel der Bundesregierung ist es bis 2030, mittels eines umfassenden Maßnahmenpakets die Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen herbeizuführen. Konkret bedeutet das: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990. So soll der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren zukünftig über einen nationalen CO2-Emissionshandel mit einem jährlich steigenden Preis bewertet werden. Durch das BEHG werden CO2-Emissionen durch die Verbrennung von Erdgas mit Zusatzkosten belastet, die nach dem Willen des Gesetzgebers vom Nutzer des Erdgases zu tragen sind und vom Energieversorger erhoben werden müssen. Auch Kunden mit einem Tarif für klimaneutrales Erdgas sind von der Preiserhöhung durch die CO2-Steuer betroffen.

Der Faktencheck: Was kostet Sie die CO2-Abgabe?

Der heizwertbezogene Emissionsfaktor beträgt 0,056 t CO2/GJ. Dies entspricht etwa 182 g CO2 pro Kilowattstunde (kWh). Umgerechnet auf einen Preis von 25 € je Tonne CO2 ergeben sich somit Kosten in Höhe von 0,455 Cent/kWh. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr bei einem Einfamilienhaus, ergeben sich dadurch jährliche Mehrkosten in Höhe von 91 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei steigt der Preis bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2.

Wie kann ich als Kunde die Kosten senken?

Die Intention des Gesetzgebers ist es, mit der Bepreisung von Brennstoffemissionen klimaschonende und emissionsmindernde Verhaltensänderungen bei den Kunden zu bewirken. Durch die Einführung der CO2-Steuer soll ein Anreiz entstehen, auf klimaschonende Technologien wie moderne Brennwerttechnik, Solarthermie und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.

Eigentümer können über eine moderne, effiziente und klimaschonende Heiztechnologie nachdenken. Wird die neue Brennwert-Heizung zum Beispiel mit einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung ergänzt, erhöht sich die jährliche Einsparung der Verbrauchskosten um ca. 25%. Für die Umrüstung können umfangreiche und die staatliche Förderungen als Investitionszuschuß in Anspruch genommen werden.

Bei Bestandsanlage kann die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und die regelmäßige Wartung der Anlage zu einer Effizienzsteigerung führen.

Als Mieter hat man ebenso die Möglichkeit, Kosten zu sparen, zum Beispiel über richtiges Lüften oder das Senken der Raumtemperatur. Schon die Reduktion um einen Grad Celsius verringert den Verbrauch um ganze 6% und somit auch die Kosten.

 

Erklärfilm zur CO2-Steuer

Unsere Tipps wie Sie Ihren Erdgas- oder Wärmeverbrauch reduzieren

Wärmeverluste minimieren Wärme dort, wo sie gebraucht wird Richtiges Heizen spart Bares Die Wohnung, nicht den Keller heizen Heizung regelmäßig überprüfen lassen Moderne Heizungsregelung senkt Kosten Moderne Heizungstechnik zahlt sich aus Das Geld nicht verheizen Richtiges Lüften leicht gemacht
Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Was bedeutet klimaneutral? Mehr erfahren

Unsere Top 10 Energiespar-Tipps!